Transport mit Trockeneis
Seit dem 01.07.2013 gelten einige Änderungen/Anpassungen im ADR 2013 hinsichtlich des Transports mit Trockeneis, das als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet wird.
1) Die Fahrzeuge müssen ventiliert werden.
2) An jedem Zugangspunkt/jeder Tür muss ein Warnungshinweis in Form eines Aufklebers oder einer Magnettafel angebracht sein. (Mindestgröße 28 x 25 x 15 cm.)
Text: „Trockeneis als Kühlmittel"
Verpackungsbedingungen
Verpackungsbedingungen
Sämtliche Verpackungen müssen mit Aufklebern mit dem Schriftzug: „Trockeneis als Kühlmittel" oder „Kohlenstoffdioxid, fest, als Kühl-/Konditionierungsmittel" versehen sein. Dies in der Landessprache des Absenders sowie in ADR-Sprache. Die Angabe der UN-Nummer ist nicht zwingend erforderlich.
Dokumentation
Dokumentation
Die Angaben in der Dokumentation müssen sowohl in der Landessprache des Absenders als auch in ADR-Sprache vorliegen.
„UN 1845 Kohlenstoffdioxid fest, als Kühlmittel"
„UN 1845 carbon dioxide, as coolant"
Hierbei ist die Angabe der UN-Nummer erforderlich
(sh. Foto/Abbildung rechts.)